Rechtliche Aspekte im Internet
Die virtuelle Welt ist kein rechtsfreier Raum. Auch im Internet müssen Regeln und Gesetze befolgt werden: beginnend bei der Achtung der Urheberrechte bis hin zum ordentlichen Geschäftsverkehr und Internettransparenz (Stichwort: Impressum). Wie im analogen Leben gelten die Gesetze in der digitalen Welt. Es ist wichtig, den eigenen rechtlichen Spielraum zu kennen: So hat schon so mancher beim Erstellen der Internetseite durch den Einsatz von geschützten Bildern, Texten oder Softwarecodes den legalen Bereich verlassen, ohne sich dessen bewusst zu sein. In diesem Artikel gibt es einen kurzen Überblick zu aktuellen Themen.
Es gilt zu beachten, dass jeweils eigene Gesetze in unterschiedlichen Staaten gelten. Zusätzlich zu den nationalen Gesetzen können Gesetze weiterer Staaten Anwendung finden, wenn online Aktivitäten von ihnen ausgehen oder deren "Hoheitsräume" berühren.
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Urheberrecht
Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es tritt automatisch in Kraft. Es soll dem Schutz von Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst dienen. Es ist nicht nur einzuhalten bei der Erstellung einer eigenen Website, es ist ebenso wichtig in der Kommunikation im Netz, sowohl in sozialen Netzwerken, als auch beim Teilen von Daten in Tauschbörsen oder über Filehosting.
Folgendes kann zu urheberrechtlich geschützten Werken zählen:

Zitieren im Internet – Text- und Bildzitate Das Urheberrecht gestattet es, Zitate aus Texten zu nutzen, ohne den Urheber oder seinen Vertreter um Erlaubnis fragen zu müssen. Dies gilt jedoch nicht unbegrenzt, sondern nur, "insofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist" (§51 Urheberrechtsgesetz; Zitate). Man darf also nicht einfach irgendein Stück Text in jeder Länge in seinen eigenen Text einbauen: Der Ausschnitt muss einen Zweck erfüllen, indem er zum Beispiel den Inhalt des neuen Textes erläutert.
Jedes Zitat muss gekennzeichnet werden, immer muss die Quelle angegeben werden. Für Quellenangaben gibt es akzeptierte Regeln, aber keine einheitlichen Vorgaben. Im Web ist es üblich, dass man die Seite oder Datei, aus der man zitiert, nicht nur nennt, sondern auch verlinkt.
Der urheberrechtliche Schutz erlöscht, wenn die Schöpfer seit mehr als 70 Jahren (Texte, Literatur) oder 50 Jahren (Grafiken, Videos) tot sind. Diese Literatur (aller Art) nennt man "gemeinfrei". Es sollte dennoch selbstverständlich sein, dass man den Gedanken, den man ausführt, als nicht-eigen kennzeichnet.
Es gibt Open-Contents, die je nach Art der Lizenz zum freien Gebrauch zugelassen sind. Diese Lizenzen heißen beispielsweise Creative Commons oder GNU Free Documentation License.
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Herunterladen ist einfach - aber legal? Man kann im Internet praktisch alles herunterladen: Filme, Musik, Computerspiele etc. Viele Daten lagern auf so genannten Filehostern. Filehoster, (auch: One-Click-Hoster, Sharehoster) – sind Webspace-Anbieter, die es Nutzern erlauben große Datenmengen hoch- und herunterzuladen. An sich ist das unbedenklich, es kommt darauf an, welche Daten man speichert.
Filehostern wird häufig vorgeworfen, dass die Mehrzahl der Daten urheberrechtlich geschützt sind. Sie kontrollieren nicht selbst, was hochgeladen wird. Um zu betrachten, wann etwas legal ist, muss man zwischen dem Hoch- und Herunterladen unterscheiden.
Hochladen (Upload) | Wenn man Dateien im Internet zur Verfügung stellen möchte, muss man der Urheber sein oder dafür die erforderlichen Rechte haben.
Ausnahme: Man teilt nur Daten mit einzelnen Personen aus dem engsten Freundes- und Familienkreis, dies fällt unter die Privatkopieregelung, nach der man sich einzelne Kopien von geschützten Werken für den rein privaten Gebrauch machen darf. Außerdem können Werke, die als "Open Content" freigegeben sind, verwendet werden.
Veröffentlicht man Links zu Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind, auf öffentlich zugänglichen Seiten, ist das "öffentliche Zugänglichmachung". Man braucht die Lizenz des Rechteinhabers.
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Herunterladen (Download) | Rechtlich gesehen muss man beim Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material besonders aufpassen.
Im Prinzip gilt auch hier die Privatkopier-regelung, ist aber erkennbar, dass die Datei nicht legal hochgeladen werden durfte (z.B. Alben von Musikstars, Filme), dann ist auch das Herunterladen verboten.
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PersönlichkeitsrechtDas "allgemeine Persönlichkeitsrecht" hat mehrere Facetten. Es bezieht den Datenschutz ein. Personenbezogene Daten anderer dürfen nicht ohne Einverständnis erhoben, gespeichert und verwendet werden, das Recht am eigenen Bild und den Schutz der Ehre (weshalb etwa Beleidigungen verboten sind), des gesprochenen Wortes etc. Im Grundgesetz ist die freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit festgeschrieben, soweit diese nicht die Rechte anderer verletzt. Der Grundgedanke gilt: die Privatsphäre anderer ist zu respektieren!
Diese Rechte gelten auch im Internet. Die geschützte Privatsphäre Anderer ist unbewusst schnell verletzt. Urlaubsfotos bei Flickr oder ein neues Video mit feiernden und betrunkenen Freunden und Bekannten auf Facebook zu veröffentlichen, kann Spaß bringen, erlaubt ist es ohne Einverständnis der beteiligten Personen nicht. Das gilt besonders für soziale Netzwerke: Vorher nachdenken, was man veröffentlicht. Auch wenn man sich in seinem Freundeskreis wie zu Hause fühlt, könnte es doch sein, dass einem nicht alle wohl gesonnen sind.
Kontrollfragen
- Könnte es mir später peinlich sein, oder unangenehme Konsequenzen haben?
- Was sagt mein Arbeitgeber/ Lehrer o.ä.?
- Könnte dadurch ein anderer geschädigt werden?
Die verschiedenen Netzwerke bieten einem Auswahlmöglichkeiten an, welche der eigenen Informationen für andere zu sehen sind. Dabei sollte man sich bei keinem Anbieter auf die Voreinstellungen verlassen, sondern gezielt die Privatsphäre überprüfen.
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:: nach oben Web Geschäftsfähigkeit
Es geht schneller als man denkt: Legt man eine eigene E-Mail Adresse an oder ein Profil in sozialen Netzwerken, hat man schon ein Internetgeschäft getätigt. Warum? Weil man bei der Registrierung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den sogenannten AGBs, zugestimmt hat. Weitere lnternetgeschäfte sind beispielsweise Einkaufen im Netz, Programme wie Klingeltöne, Bilder, Spiele, SMS etc. laden, Musik herunterladen, Chatten, Gewinnspiele, Newsletter-Abonnements.
Geschäftsfähigkeit
bedeutet, dass man Verträge rechtswirksam abschließen kann. Möchte man einem Geschäft zustimmen, gibt man hierfür eine Willenserklärung ab.

Es gibt drei Stufen der Geschäftsfähigkeit:
- Kinder unter 7 Jahre sind geschäftsunfähig und dürfen ohne die
Zustimmung der Eltern keine rechtsgültigen Geschäfte ausführen.
- Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt
geschäftsfähig. Das heißt, sie dürfen nur Geschäfte abschließen, die
ihnen einen Vorteil bieten und die sie mit ihrem eigenen Ta-schengeld
finanzieren können. Bei anderen Geschäften brauchen sie die Zustimmung
der Eltern, da das Geschäft bzw. die Willenserklärung ansonsten nicht
gültig ist. Jugendliche können also ohne die Zustimmung der Eltern keine
Abo-Verträge abschließen.
- Voll geschäftsfähig sind Erwachsene über 18 Jahren. Diese dürfen
Verträge und Rechtsgeschäfte aller Art abschließen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB) sind vorformulierte Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen. Wenn man im Internet einen Vertrag abschließt, wird man aufgefordert, AGBs zu akzeptieren. Der Kunde muss ausdrücklich darauf hingewiesen werden. Inhalte der AGBs sind, mit wem der Vertrag eingegangen wurde, der Vertragsgegenstand, ggf. Kosten, Informationen zum Datenschutz und zur Haftung des Anbieters sowie wofür der Nutzer verantwortlich sein muss.
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Verletzung von Rechten im Internet
Kostenfallen bei Onlinegeschäften
Eine hilfreiche Zusammenstellung von Kostenfallen, die beim Eingehen von Online-Geschäften schnell passieren, sind bei
Netzdurchblick.de gelistet.
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Cyber-Mobbing/Cyber-Bullying/Internet-Mobbing
Cyber-Mobbing
bzw. Cyber Bullying (engl. to bully = drangsalieren, einschüchtern)
bezeichnet Formen der Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer
Menschen mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel über das
Internet. Es unterscheidet sich vom herkömmlichen Mobbing durch
Besonderheiten:
| Anonymität | ist beim Internet-Mobbing wesentlich größer als in der analogen Welt. Die Folge ist, dass Hemmschwellen sinken, denn manch ein Cyberbully glaubt, sich im Netz problemlos hinter nichtssagenden Nicknames und gefälschten Profilen verstecken zu können.
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Effektivität | Cyberbullying ist effektiver. Das Internet ist rasend schnell in der Verbreitung von Informationen, auch von falschen.
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Permanenz | Cyberbullying findet dauerhaft statt, wird also nicht einmal durch Schulschluss, Feierabend oder Ferien unterbrochen.
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Was kann man gegen Cyber-Bullying tun?
Cyber-Bullying sollte zunächst, wenn möglich - der Verursacher bekannt ist - offen angesprochen werden. Anwaltliche Hilfe kann in einigen Fällen von Nöten sein. In schweren Fällen empfiehlt es sich, zusätzlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Ist der Verursacher unbekannt, kann man die Betreiber von Foren und Netzwerken bitten, Einträge zu löschen, gegebenenfalls können Betreiber auch als Mitverursacher zur Verantwortung gezogen werden.
Zivilrechtliche Schritte sind dafür gedacht, dass Bürger gegenüber anderen Bürgern ihre Rechte durchsetzen können (deshalb auch "bürgerliches Recht). Das Bullying-Opfer oder potentielle Opfer kann also seine Rechte gegen den Cyber-Bully zivilrechtlich durchsetzen.
Zunächst sollte man versuchen zivilrechtliche Schritte in Anspruch zu nehmen.
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Sollte das nicht ausreichen, so müssen strafrechliche Schritte eingeleitet werden.
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